Bauwerksinstandsetzung
Schäden an Bauwerken gibt es immer wieder. Äußere Einwirkungen, wie Hochwasser, Sturm, Brand und Erdbeben-, aber auch nur die gewöhnlichen Witterungseinflüsse oder die Beaufschlagung mit Streusalz können zu Schäden an Bauwerken führen. Für die Instandsetzung von Betonbauteilen gibt es zwei maßgebende Regelwerke, die das Vorgehen bei Instandsetzungsmaßnahmen vorgeben. Dies ist die „DAfStb-Richtlinie: Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (Instandsetzungsrichtlinie) und die ZTV-Ing (zusätzlichen technische Vertragsbedingungen für Ingenieurbauwerke). Beide Regelwerke sind uns geläufig und werden regelmäßig von uns angewendet. So zum Beispiel bei:
Schloßberghalle Haagen
Betoninstandsetzung